Planungszone

Was ist eine Planungszone?

Wenn Nutzungspläne angepasst werden müssen, kann der Gemeinderat Planungszonen erlassen. In Planungszonen „… darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung beeinträchtigen könnte …“. Eine solche Planungszone kann vom Gemeinderat auf bis zu 5 Jahre beschlossen werden. Der Erlass von Planungszonen muss publiziert werden. Anschliessend ist eine 30-tägige Einsprachefrist zu gewähren.

Mehr Informationen zu Planungszonen finden Sie im Artikel 19 des kantonalen Ausführungsgesetzes (kRPG) zum Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG).