Prozess

Die Erarbeitung und Verabschiedung des Räumliche Entwicklungskonzepts sowie die Anpassung und Genehmigung von Baureglement und Bau- und Zonenplan (Ortsplanungsrevision) sind eigenen vom Kanton bestimmten Prozessen unterworfen.

Der Prozess für die Erarbeitung und Verabschiedung des Räumlichen Entwicklungskonzepts ist folgender:

1
Phase 1: Entwurf

Ein Gemeinderatsbeschluss für eine Mitwirkung der Bevölkerung liegt vor.

abgeschlossen
2
Phase 2: Mitwirkung (freiwillig)

In der aktuellen Mitwirkungsphase sind interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Anspruchsgruppen eingeladen sich zum räumlichen Entwicklungskonzept zu informieren und allfällige Rückmeldungen in der E-Mitwirkung zu erfassen.

abgeschlossen
3
Phase 3: Auswertung

Nach Abschluss der Mitwirkungsphase werden die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet.

abgeschlossen
4
Phase 4: Anpassung

In einer letzten Phase wird der Bericht Räumliches Entwicklungskonzept entsprechend der Auswertung der eingetroffenen Rückmeldungen angepasst und ein Beschluss wird gefällt.

in Durchführung

Der Prozess für die Anpassung und Genehmigung von Baureglement und Bau- und Zonenplan wird nach den vorliegendem Beschluss zum räumlichen Entwicklungskonzept gestartet. Der Prozess dazu ist folgender:

1
Phase 1: Entwurf
ausstehend
2
Phase 2: Mitwirkung
ausstehend
3
Phase 3: Anpassung
ausstehend
4
Phase 4: Vorprüfung durch Kanton
ausstehend
5
Phase 5: Anpassung
ausstehend
6
Phase 6: Auflage
ausstehend
7
Phase 7: Verhandlung und Anpassung
ausstehend
8
Phase 8: Genehmigung durch Kanton
ausstehend